Wie funktioniert eine Eizellenspende?

Veröffentlicht: 16 März 2017|Aktualisiert: 8 Juni 2022|

Spanien hat eine der fortschrittlichsten und bestregulierten Gesetzgebungen auf der Gebiet der assistierten Reproduktion in ganz Europa. Der gesetzliche Rahmen von Kinderwunschbehandlungen in Europa ist von einer großen Vielfalt geprägt; in einigen Ländern ist die assistierte Reproduktion sogar überhaupt nicht reguliert.

Das Gesetz 14/2006 über Techniken der Assistierten Menschlichen Reproduktion erlaubt jeder Frau ab 18 Jahren den Zugriff auf diese Techniken, und zwar unabhängig von ihrem Zivilstand und ihrer sexuellen Orientierung. Somit sind Kinderwunschbehandlungen in Spanien auch für alleinstehende und lesbische Frauen möglich.

Die Gametenspende ist in Spanien durch das Königliche Dekret 412/1996, durch das Königliche Gesetzesdekret 9/2014 und durch das Gesetz 14/2006 über Assistierte Reproduktion reguliert.

Der spanische Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Eizellspende freiwillig, anonym und selbstlos erfolgen muss. Der Spendenvertrag basiert auf den Grundsätzen von Unentgeltlichkeit, Formalität und Vertraulichkeit Das Gesetz beinhaltet allerdings eine Entschädigung an die Spenderin für die erlittenen Unannehmlichkeiten.

Wir arbeiten mit einer Gruppe gesunder Spenderinnen im Alter von 18 bis einschließlich 35 Jahren, die wir nach ihrer physischen Ähnlichkeit mit der Empfängerin der Eizellen auswählen. Wir gleichen das äußere Erscheinungsbild und die physischen Merkmale von Spenderin und Empfängerin durch Farbfotos ab, um die wir sie bitten und die wir in der Klinik machen. Beim ersten Besuch in der Klinik wird zudem ein Fragebogen zum Erscheinungsbild ausgefüllt.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben führen wir hier bei Eugin eine personalisierte Zuordnung von Spenderin und Empfängerin durch, bei der eine größtmögliche Ähnlichkeit bei den körperlichen Merkmalen und, falls erforderlich, auch bei der Blutgruppe, angestrebt wird. Eizellspenden laufen vollkommen anonym ab, doch das Gesetz erlaubt es, den künftigen Eltern allgemeine Informationen über die Spenderin zu erteilen, die deren Identität nicht preisgeben.

Derzeit können wir dank genetischer Tests eine Zuordnung von Sperma und Eizellspende durchführen, die das Risiko einer Übertragung von Erbkrankheiten auf das Baby minimiert.

Bildung, Intelligenz, Religion, Glaube und psychologische Eigenschaften haben keinen Einfluss auf die Auswahl der Spenderinnen, da die persönliche Erziehung durch die Eltern sowie die soziale Umgebung des künftigen Kindes eine viel höhere Bedeutung haben.

Während Sie Ihre Hormonbehandlung durchführen, beginnen verschiedene Spenderinnen mit der Stimulation. Sobald Ihre Gebärmutterschleimhaut als bereit eingestuft wird, ordnen wir Ihnen eine der Spenderinnen zu, die Ihrem physischen Erscheinungsbild ähnelt, und teilen Ihnen den Tag mit, an dem diese bereit ist, die Punktion durchzuführen. Die Zeit, bis Ihre Gebärmutterschleimhaut bereit ist, kann unterschiedlich lange ausfallen. Auch die Stimulationszeit der Spenderinnen spielt eine große Rolle.

Diese Methode erlaubt es Ihnen, die Behandlung in aller Ruhe durchzuführen und nicht von einer einzigen Spenderin abhängig zu sein, die während des Zyklus ausfallen könnte, falls sie nicht angemessen auf die ovarielle Stimulation reagiert. Dies wäre problematisch für Sie, da dann auch Ihre Hormonbehandlung unterbrochen werden müsste. Unser System ermöglicht es Ihnen, eine Unterbrechung Ihrer Behandlung und somit unnötigen Stress zu vermeiden.

Die Behandlung der Spenderinnen ist kürzere als Ihre und beginnt, wenn Sie sich bereits in Behandlung befinden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nicht die Termine der Follikelkontrollen der Spenderinnen mitteilen können, sondern lediglich den Tag der Follikelpunktion.

Um Mehrlingsschwangerschaften möglichst auszuschließen, übertragen wir im Allgemeinen nur einen geeigneten Embryo.

Die Beurteilung der zu übertragenden Embryonen findet im Labor statt und besteht aus einer morphologischen Bewertung der unterschiedlichen Entwicklungsphasen, bei der verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Folgende Parameter werden herangezogen: Anzahl, Größe und Symmetrie der Zellen, Fragmentierung, die Ausdehnung der Blastozyste usw. Nach diesen Kriterien werden die Embryonen von den Biologen in zwei Gruppen eingeteilt: für eine Übertragung geeignet oder nicht geeignet. Übertragen werden folglich nur die geeigneten Embryonen.

Die spanische Gesetzgebung erlaubt die Übertragung von bis zu drei Embryonen, doch die Klinik Eugin empfiehlt die Übertragung von maximal zwei Embryonen. Es wurde beobachtet, dass die Erfolgsquoten bei der Übertragung von einem Embryo im Blastozystenstadium und zwei Embryonen im Zellstadium fast identisch sind. In letzterem Fall jedoch besteht das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft, was zusätzliche Probleme bei Schwangerschaft und Geburt mit sich bringen kann:

  • Für die Kinder erhöht sich das Risiko von Frühgeburten mit den damit verbundenen Folgen.
  • Für die Frauen erhöht sich das Risiko von Frühgeburten, von durch Schwangerschaft hervorgerufenem Bluthochdruck, Schwangerschaftsdiabetes, usw.

Wir möchten Ihr Leben und das Ihres Kindes nicht in Gefahr bringen. Zudem möchten wir die Notwendigkeit, eine embryonale Reduktion durchführen zu müssen, vermeiden, da dies häufig zu psychischen Störungen oder unfreiwilligen Fehlgeburten führen kann.

Die Klinik schlägt einen Transfer zwischen dem 15. und dem 60. Tag der Östrogenbehandlung vor, sobald die für Ihr Erscheinungsbild ausgewählte Spenderin für die Punktion ihrer Eizellen bereit ist. Sie werden zwei Tage im Voraus darüber informiert.

Die meisten Übertragungen finden zwischen dem 15. und dem 45. Tag der Behandlung statt.

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Wenn Sie eine Kinderwunschbehandlung erwägen, werden wir Ihren Fall zunächst in einem Erstgespräch erörtern. Wenn eine Gametenspende erforderlich ist, können Sie ganz beruhigt sein – alle Prozesse sind wie bereits erwähnt strikt reguliert und werden in aller Professionalität durchgeführt. Die Eizell- und Samenspende ist vom Gesetz her vertraulich. Die Empfängerinnen von Eizellen oder Samen müssen aber berücksichtigen, dass die Auswahl der Spender dem Kinderwunschzentrum vorbehalten ist, da die Auswahl des Spenders oder der Spenderin durch die Empfängerin gesetzlich verboten ist. Bei der Auswahl der spendenden Person wird aber darauf geachtet, dass Spenderin und Empfängerin so viele körperliche Merkmale wie möglich gemeinsam haben.

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