Wie werden die Samenspender von uns ausgewählt?

Veröffentlicht: 18 September 2013|Aktualisiert: 25 April 2022|Über assistierte Reproduktion.|

Die Gesetzgebung für das Spenden von Samen verlangt die Durchführung strenger Kontrollen und garantiert die Anonymität der Spender

Diejenigen Frauen, die sich einer künstlichen Befruchtung mit Spendersamen unterziehen können sich voll und ganz darauf verlassen, dass der für die Befruchtung ihrer Eizellen verwendete Samen die entsprechende Qualität aufweist und alle diesbezüglichen Kontrollen durchläuft.

Die Umstände, in denen eine Frau eine Samenspende benötigt, um schwanger zu werden sind vielfältig. Im Falle von heterosexuellen Paaren kann es vorkommen, dass der Mann unter Spermienmangel leidet oder überhaupt keine Spermien im Ejakulat hat, wie die Azoospermie. Es kann auch sein, dass der Mann an einer Erb- oder Infektionskrankheit leidet. In diesem zweiten Fall kann der Samen eines Spenders entscheidend dafür sein, um die Gesundheit des Kindes oder des Paares nicht zu gefährden.

Frauen, die keinen männlichen Partner haben müssen in jedem Fall auf Spendersamen zurückgreifen, wenn sie schwanger werden möchten ohne dabei auf die Mutterschaft zu verzichten.

Vollständige Untersuchung des Spenders

Egal wie die jeweiligen Umstände sind, muss die Samenspende grundsätzlich unter sicheren Bedingungen ablaufen. Aus diesem Grund hat sich der Spender einer vollständigen ärztlichen und psychologischen Untersuchung zu unterwerfen. Dank dieser strengen ärztlichen und genetischen Vorgaben wird gewährleistet, dass der Spender nicht unter Erbkrankheiten, wie z. B. der zystischen Fibrose, oder Geschlechtskrankheiten leidet.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das sog. Matching oder die Paarbildung zwischen Samenspender und –empfängerin oder deren Partner. Ziel dieser Technik ist es, so viel wie mögliche Übereinstimmungen zwischen den physischen Merkmalen beider Personen zu erreichen (wie z. B. Rasse, Körpergröße, Haar- und Augenfarbe, usw.). Somit werden die Spender nach den körperlichen Merkmalen der Empfängerin (im Falle von Frauen ohne männlichen Partner) oder denen ihres Partners ausgewählt, wenn es einen gibt.

Das Gesetz 14/2006 über assistierte Reproduktionstechniken in Spanien legt fest, dass die Verantwortung über die Auswahl der Spender dem Ärzteteam unterliegt, das darauf zu achten hat, dass zwischen dem Samenspender und der –empfängerin und/oder ihrem Partner sowohl in phänotypischer als auch immunologischer Hinsicht maximale Übereinstimmung besteht.

Geheimhaltungspflicht und Anonymität

Neben den ärztlichen Aspekten spielt auch die Anonymität zwischen dem Spender und der Empfängerin bzw. dem Empfängerpaar eine entscheidende Rolle. Das Gesetz garantiert hier die absolute Geheimhaltungspflicht der persönlichen Daten. Somit wird von vornherein und auch für die Zukunft jede Möglichkeit ausgeschlossen, dass die Identität von Spender oder Empfänger bekannt wird.

Dank dieser gesetzlich verankerten Geheimhaltungspflicht können alle Frauen, die sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen und dazu Spendersamen benötigen, also völlig unbesorgt sein.

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